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Es
handelt sich um Fehlstellungen der Zehen 2 bis 5 mit Beugung
im Mittelgelenk und/oder teilweise im Endgelenk der Zehe.
Das Grundgelenk der betroffenen Zehe steht häufig in
einer Überstreckungsfehlstellung. Die Erkrankung wird
je nach Fehlstellung Hammerzehe, Krallenzehe oder Klauenzehe
bezeichnet. Schmerzen bereitet häufig das hochstehende
Mittelgelenk der Zehe im Schuh. Dort entwickeln sich gern
schmerzhafte Hühneraugen. Oft ist die Krallenzehe auch
ein Produkt der Fehlstellung der ersten Zehe beim Hallux
valgus. Die Fehlstellungen können flexibel oder kontrakt
sein und isoliert oder im Verbund mit anderen Fehlstellungen
vorliegen. Diese Kriterien beeinflussen die Art der operativen
Therapie. Häufig sind Kombinationsoperationen an den
betroffenen Zehen notwendig, bei denen knöcherne und
Weichteilkorrekturen durchgeführt werden.
Die Nachbehandlung ist meistens im Verbandsschuh unter Vollbelastung
möglich. Die Entfernung von eingebrachten Drähten
erfolgt in der Regel nach 2-3 Wochen nach Operation in der
Praxis. Die Schwellneigung ist unterschiedlich und kann mehrere
Wochen bis Monate andauern.
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