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Der
Verschleiß bzw. die Zerstörung des Knorpels eines
Gelenkes bezeichnet man als Arthrose. Die zunehmende Zerstörung
des Gelenkes führt zu einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung
und zu störenden Knochenanbauten im Bereich des Großzehengrundgelenks.
Konflikte im Schuhwerk sind die Folge. Je nach Ausprägungsgrad
der Arthrose werden gelenkerhaltende oder eine Versteifungsoperation
durchgeführt.
Ein neues Therapiekonzept zur Gelenkerhaltung
ist die Implantation einer sogenannten "Hemi Cap" als
Oberflächengleitersatz
des Mittelfußköpfchens I nach Abtragung der störenden
Knochenanbauten bei leichten bis mittelschweren Formen des
Hallux rigidus.
Bei schweren Formen des Hallux rigidus macht eine Gelenkerhaltung
in der Regel keinen Sinn. Hier kommen gelenkversteifende
Operationen
oder in Ausnahmenfällen gelenkentfernende Operationen
zur Anwendung. Die Gelenkversteifung (Arthrodese) gilt derzeit
als "golden standard" bei der operativen Behandlung
von schweren Formen des Hallux rigidus.
Diese Eingriffe werden ebenfalls meistens unter stationären
Bedingungen durchgeführt.
Insgesamt gelten die Prinzipien
der Narkoseformen und der Nachbehandlung des Hallux valgus.
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