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Wir
besitzen die Genehmigung der Berufsgenossenschaften zur Behandlung
und Nachbetreuung von Arbeitsunfällen in der Praxis
als H-Arzt Verfahren.
H-Ärzte sind Fachärzte für Orthopädie
und Unfallchirurgie, die aufgrund des Nachweises ihrer ärztlichen
Befähigung (u.a. mind. 2-jährige unfallärztliche
Tätigkeit in einer mit einem D-Arzt besetzten Krankenhausabteilung
nach der Approbation) an der Durchführung der besonderen
Heilbehandlung beteiligt werden können.
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person
(z.B. alle Arbeitnehmer, Kindergartenkinder, Schüler
und Studenten, Teilnehmer an Reha Maßnahmen) infolge
einer versicherten Tätigkeit einen Unfall als ein
zeitlich begrenztes, plötzliches von außen auf
den Körper einwirkendes Ereignis mit einem Körperschaden
erleidet.
Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und
deren Beschäftigten.
Sie haben die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle und
Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsverfahren
zu verhüten.
Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erleiden oder
an einer Berufserkrankung leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften
medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.
Die Berufsgenossenschaften gleichen die Unfall- und Krankheitsfolgen
finanziell aus.
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